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   BVerwG, 22.10.1974 - VI C 6.73   

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https://dejure.org/1974,3336
BVerwG, 22.10.1974 - VI C 6.73 (https://dejure.org/1974,3336)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1974 - VI C 6.73 (https://dejure.org/1974,3336)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1974 - VI C 6.73 (https://dejure.org/1974,3336)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine Gewissensentscheidung im Rahmen der Kriegsdienstverweigerung - Anforderungen an die Geltendmachung und Darlegung von Revisionszulassungsgründen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1974 - VI C 6.73
    Die Vernehmung der Zeugen H. W. war deshalb nicht angezeigt, weil es auf die in ihr Wissen gestellte Beweistatsache nach dem insoweit maßgebenden Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgerichts (Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG VI CB 140.73 - [BVerwG Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55]) nicht ankam.
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 81.73

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1974 - VI C 6.73
    Es ist bei diesen wie den weiteren verstandesmäßigen, ethischen, weltanschaulichen Überlegungen des Klägers zu der Überzeugung gekommen, sie könnten einer Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG nicht gleichgeachtet werden (vgl. dazu Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 - [BVerwG Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49] und vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 101.73 - [BVerwG Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 59]).
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 101.73

    Relevanz eines hohen Wahrscheinlichkeitsgrades für die Anerkennung der

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1974 - VI C 6.73
    Es ist bei diesen wie den weiteren verstandesmäßigen, ethischen, weltanschaulichen Überlegungen des Klägers zu der Überzeugung gekommen, sie könnten einer Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG nicht gleichgeachtet werden (vgl. dazu Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 - [BVerwG Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49] und vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 101.73 - [BVerwG Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 59]).
  • BVerwG, 29.07.1974 - VI CB 51.73

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1974 - VI C 6.73
    Nach den gesamten vom Kläger im Laufe des Verfahrens über die ihn leitenden Motive abgegebenen Erklärungen mußte sich dem Verwaltungsgericht auch die Vernehmung des Zeugen T. nicht aufdrängen, dies um so weniger, als auch der zur Wahrung der Interessen des Klägers berufene Prozeßbevollmächtigte die in den schriftlichen Ausführungen des Zeugen zum Ausdruck kommenden Beweggründe weder der Sache nach noch durch Benennung des Zeugen in das Verfahren erster Instanz eingeführt hatte (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1974 - BVerwG VI CB 51.73 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 22.05.1968 - VI C 96.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1974 - VI C 6.73
    Einer Auseinandersetzung mit jedem einzelnen Aspekt des Vorbringens bedurfte es dabei nicht (Urteil vom 22. Mai 1968 - BVerwG VI C 96.64 -, ständige Rechtsprechung).
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